Mitgliedschaftsbedingungen von OSNOVA
OSNOVA ist eine digitale Umgebung und ein System für russischsprachige Bürger in
Europa und auf dem Weg dorthin, wo Menschen Stabilität, Selbstvertrauen und Wachstum
aufbauen. OSNOVA steht für innere Stärke, Struktur, Vorwärtsbewegung, Wachstum,
Selbstvertrauen und Kontrolle über das eigene Leben.
– nachfolgend „OSNOVA“ genannt –
§ 1 Geltungsbereich
1.1. OSNOVA ist ein Netzwerk, das Unternehmerinnen und Unternehmer,
Führungspersönlichkeiten sowie Expertinnen und Experten aus den Bereichen Leadership,
Wirtschaft, Persönlichkeitsentwicklung und weiteren gesellschaftlichen Feldern
zusammenführt. Zweck von OSNOVA ist der fachliche Austausch zu geschäftlichen,
wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Fragestellungen, das Knüpfen persönlicher
und geschäftlicher Kontakte sowie die Nutzung der von OSNOVA bereitgestellten
Leistungsangebote.
1.2. Die nachstehenden Mitgliedschaftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen
den Mitgliedern und OSNOVA. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des
Mitglieds finden keine Anwendung und werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn
OSNOVA ihrer Einbeziehung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen hat.
1.3. Mitglied bei OSNOVA kann nur werden, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.
§ 2 Vertragsschluss (Mitgliedsvertrag)
2.1. Der Mitgliedsvertrag zwischen OSNOVA und dem Mitglied wird in Textform
abgeschlossen und kommt mit der Annahme des Mitgliedsantrags durch OSNOVA
zustande.
2.2. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet OSNOVA nach freiem Ermessen.
Ein
Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
2.3. Mitgliedern, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, steht ein Widerrufsrecht
zu. Die Einzelheiten sind in der Widerrufsbelehrung in Anlage 1 zu diesen
Mitgliedschaftsbedingungen geregelt.
§ 3. Leistungen von OSNOVA
Die wesentlichen Leistungen von OSNOVA sind:
3.1. Jeden Monat bietet OSNOVA ein kompaktes, praxisorientiertes Trainingsmodul zu
einem aktuellen Thema an. Ziel ist es, in kurzer Zeit neues Wissen direkt in den beruflichen
Alltag zu transferieren.
3.2. Für vertiefenden Austausch und kontinuierliche Vernetzung stellt OSNOVA
geschlossene Chats bereit. Diese Gruppen ermöglichen informellen Wissensaustausch
sowie das Teilen von Veranstaltungen, Literaturhinweisen etc. Die Chats sind exklusiv für
Mitglieder zugänglich.
3.3. OSNOVA lädt mindestens zweimal monatlich externe Fachleute, Branchenkenner und
Praktiker ein, um besondere Impulse zu setzen — etwa in Form von Vorträgen,
Masterclasses oder moderierten Panels. Diese Gäste bringen aktuelle
Forschungsergebnisse, Praxiserfahrungen und individuelle Lösungsansätze ein. Dadurch
ergeben sich für Mitglieder dadurch direkte Zugänge zu spezialisierten Kompetenzträgern
sowie die Möglichkeit, Kontakte für Folgeaufträge oder Kooperationen zu knüpfen.
§ 4 Vernetzung
4.1. OSNOVA bietet den Mitgliedern systematisch Gelegenheiten, geschäftliche
Anknüpfungspunkte mit anderen Mitgliedern sowie mit externen
Veranstaltungsteilnehmenden zu identifizieren, zu prüfen und bei Interesse
gemeinschaftlich zu verfolgen. Auf Anfrage kann OSNOVA vermittelnd tätig werden,
insbesondere durch gezielte Suche und Benennung geeigneter Expertinnen, Experten oder
Berater. Etwaige Vermittlungen sind gesondert vertraglich zu regeln.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
5.1. Die Mitglieder verpflichten sich, einen monatlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
5.2. Der Beitrag wird zu Beginn eines jeden Monats fällig. Für jedes Mitglied ist zu diesem
Zeitpunkt ein Monatsbeitrag zur Zahlung zu leisten.
5.3. Der Monatsbeitrag beträgt 29,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen
sind spätestens bis zum 5. Kalendertag eines jeden Monats zu leisten.
§ 6 Änderungen des Mitgliedsbeitrags
6.1. OSNOVA informiert die Mitglieder über eine bevorstehende Änderung des
Mitgliedsbeitrags mindestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten per Textmitteilung.
Die Nachricht enthält die Begründung, den genauen Umfang und das Datum des
Wirksamwerdens.
6.2. Erhöht sich der Beitrag, kann das Mitglied in Textform und ohne Einhaltung einer Frist
zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. OSNOVA macht in derselben Mitteilung
deutlich auf dieses besondere Kündigungsrecht aufmerksam.
§ 7. Zahlungsbedingungen
7.1. Sämtliche nach Ziffer 6 fälligen Entgelte sind vom Mitglied fristgerecht auf das von
OSNOVA benannte Bankkonto zu überweisen. Mit Einverständnis des Mitglieds können
die Beträge stattdessen per SEPA-Lastschrift von dem vom Mitglied mitgeteilten Konto
eingezogen werden. Das Mitglied ist in diesem Fall verpflichtet, ein entsprechendes
Lastschriftmandat rechtzeitig zu erteilen.
§ 8 Vertraulichkeit
8.1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen von OSNOVAs von OSNOVA, dessen
Mitgliedern oder Geschäftspartnern überlassenen Informationen und Daten vertraulich zu
behandeln. Das Mitglied verwendet vertrauliche Informationen ausschließlich zur
Wahrnehmung von OSNOVA-Leistungen und gibt sie nicht an Dritte weiter.
8.2. Die Pflichten aus Ziffer 8 gelten über das Ende der Mitgliedschaft hinaus für weitere
zwölf Monate fort. Gesetzliche Schutzpflichten für Geschäftsgeheimnisse bleiben
unberührt.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
9.1. Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit begründet. Sie kann von beiden
Vertragsparteien mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines Kalendermonats
schriftlich gekündigt werden.
9.2. Jede Partei ist außerdem berechtigt, die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund
außerordentlich und fristlos schriftlich zu kündigen. Als wichtiger Grund für OSNOVA
gelten insbesondere:
(a) ein schwerwiegender Verstoß des Mitglieds gegen diese Mitgliedschaftsbedingungen,
(b) Zahlungsverzug des Mitglieds mit den in Ziffer 5 geregelten Mitgliedsbeiträgen von
mehr als vier (4) Wochen trotz schriftlicher Mahnung oder
(c) grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtungen,
(d) rufschädigendes Verhalten, das OSNOVA oder dessen Mitgliedern erheblichen
Schaden zufügt.
9.3. Das Recht zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche, insbesondere auf
Schadensersatz, bleibt unberührt.
§ 10 Haftung von OSNOVA
10.1. OSNOVA haftet nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt für Schäden, die
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet OSNOVA nur, wenn eine
Kardinalpflicht verletzt wurde. Als Kardinalpflicht gilt eine Verpflichtung, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung
von OSNOVA auf den vertragstypischen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3. Von den vorstehenden Haftungsbegrenzungen unberührt bleibt die Haftung
OSNOVAs aus zwingendem Recht.
10.4. Weitergehende Haftungsansprüche gegen OSNOVA sind ausgeschlossen, soweit
nicht etwas anderes geregelt ist.
10.5. Durch die Mitgliedschaft wird keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
begründet, weder zwischen OSNOVA und den Mitgliedern noch zwischen den Mitgliedern
untereinander.
§ 11 Allgemeine Bestimmungen
11.1. Anwendbares Recht
Auf dieses Vertragsverhältnis und diese Mitgliedschaftsbedingungen findet ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
11.2. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
oder im Zusammenhang mit dem Mitgliedschaftsverhältnis Bamberg.
11.3. Salvatorische Klausel (Unwirksamkeit)
Sollte eine Bestimmung dieser Mitgliedschaftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame
zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst
nahekommt.
Entsprechendes gilt für auftretende Regelungslücken.
11.4. Änderungen der Mitgliedschaftsbedingungen
OSNOVA kann diese Mitgliedschaftsbedingungen anpassen, soweit dies aufgrund von
Gesetzesänderungen oder regulatorischer Anforderungen erforderlich ist. Andere
Änderungen erfolgen nur mit Zustimmung der Mitglieder. OSNOVA informiert die
Mitglieder über beabsichtigte Änderungen spätestens einen Monat vor deren Inkrafttreten
per E-Mail und nennt Anlass sowie wesentliche Inhalte der Änderung. Die Mitglieder
haben binnen eines (1) Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich zu
erklären, ob sie die Änderungen akzeptieren oder ihnen widersprechen. Erhebt ein Mitglied
Widerspruch, endet seine Mitgliedschaft automatisch zum Ablauf des Kalendermonats.
Bamberg, Stand Februar 2026
Anlage 1 – Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g, § 355 BGB. Verbraucher
ist dabei jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von
Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (OSNOVA, Anschrift, E-Mail)
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail)
über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der
Widerrufserklärung.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstattet OSNOVA Ihnen alle Zahlungen, die er von
Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag,
an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist, zurück.
Für diese Rückzahlung verwendet OSNOVA dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas
anderes mit Ihnen vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung
Entgelte berechnet.
Besonderheit bei vorzeitigem Leistungsbeginn
Wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass die Ausführung der Dienstleistung vor
Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, und Sie darüber informiert wurden, dass Sie
dadurch Ihr Widerrufsrecht verlieren können, so erlischt Ihr Widerrufsrecht mit Beginn der
vollständigen Vertragserfüllung. Haben Sie der vorzeitigen Ausführung zugestimmt und
dies bestätigt, kann OSNOVA für bereits bis zum Zeitpunkt Ihres Widerrufs erbrachte
Leistungen eine angemessene Vergütung verlangen. Die Höhe dieser Vergütung bemisst
sich anteilig nach dem vereinbarten Gesamtvertragspreis in Relation zum Umfang der von
OSNOVA bis zum Widerruf tatsächlich erbrachten Leistungen.
Ausschluss oder vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht kann in bestimmten Fällen ausgeschlossen oder vorzeitig erlöschen (z.
B. bei vollständiger Vertragserfüllung mit ausdrücklicher Zustimmung und Kenntnis des
Verbrauchers). Soweit dies für die jeweilige Mitgliedschaft zutrifft, ist dies in den
vertraglichen Unterlagen gesondert geregelt.